Erklärung zur Barrierefreiheit
Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gesapflege.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Im Rahmen eines unabhängigen Prüfverfahrens durch die BIK (‚barrierefrei informieren und kommunizieren‘) wurde alle für die Prüfung ausgewählten Seiten als BITV-konform und als WCAG-konform bewertet (Prüfbericht vom 03.02.2021).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09. 2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.02.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel per E-Mail mitteilen:
Anja.marcour@rh.aok.de
Anja Marcour
Bereich Marketing – Prävention
Abteilung Gesundheitsförderung
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de